Legalisator

Mit Erlass des Präsidenten des Oberlandesgerichtes für Tirol und Vorarlberg wurde Herr Stefan Pirchl, Gemeindeamtsleiter in 6353 Going am Wilden Kaiser, zum Legalisator in Grundbuchssachen für das Gebiet der Gemeinde Going am Wilden Kaiser bestellt.

Beglaubigungen für Goinger Gemeindebürger können daher direkt im Gemeindeamt durchgeführt werden. Dieser Bürgerservice bietet die günstige Art der Beglaubigung von Unterschriften auf Urkunden für das Grundbuch (z.B. Kaufverträge, Servitutsverträge, Darlehensverträge, Pfandurkunden etc.) und ersetzt den Gang zum Gericht oder Notar.

Die Aufgabe des Legalisators umfasst ausschließlich die Beglaubigung der Unterschrift, nicht aber die rechtliche Überprüfung des Vertrages.

Die Unterschrift leistende Person muss dem Legalisator persönlich bekannt sein oder dessen Identität muss durch zwei Personen bestätigt werden, die dem Legalisator persönlich bekannt sind.

Legalisierungen werden ausnahmslos nur im Gemeindeamt nach Terminvereinbarung unter Tel: 05358/2427-13 oder E-Mail: amtsleiter@going.gv.at durchgeführt.

Die Gebühren für die Beglaubigung einer Unterschrift sind laut Verordnung des Bundesministers für Justiz wie folgt festgesetzt:

  • € 2,– bis zu einem (Vertrags-)Wert von € 700,– oder bei unbestimmten Wert
  • € 6,– bei einem Wert über € 700,–bis € 7.000,–
  • € 15,– bei einem Wert über € 7.000,–bis € 35.000,–
  • € 20,– bei einem Wert über € 35.000,–

Die Legalisationsgebühr für die zweite und jede weitere Unterschrift beträgt die Hälfte der oben angeführten Gebühren.
Für die Beglaubigung auf der Vertragsurkunde ist weiters eine Bundesgebühr von € 14,30 zu entrichten.

Zuständig

 
Kontaktdaten von Stefan Pirchl
FunktionAmtsleiter
NameStefan Pirchl
AdresseKirchplatz 1a
6353 Going am Wilden Kaiser
Telefon+43 5358 2427 13
Faxnummer+43 5358 3606
E-mailamtsleiter@going.gv.at
BüroAmtsleitung