Anzeige einer Geburt

Wird vom Krankenhaus direkt ans Standesamt gemeldet. Bei einer Hausgeburt wird die Anzeige der Geburt üblicherweise von einer Hebamme oder einem Arzt erstattet.
Folgende Urkunden sind dem Geburtsstandesamt vorzulegen:

  • Geburtsurkunde beider Elternteile,
  • Staatsbürgerschaftsnachweise beider Elternteile (bei Nicht-Österreichern Reisepass),
  • Standesamtliche Heiratsurkunde der Eltern,
  • Meldenachweise beider Elternteile (nur bei Hauptwohnsitz im Ausland!),
  • allenfalls weitere vorzulegende Unterlagen (z.B. wenn die uneheliche Kindesmutter bereits einmal verheiratet war, Heiratsurkunde dieser Ehe und Nachweis über die Auflösung dieser Ehe, mit Rechtskraftklausel) können vom Geburtsstandesamt eingefordert werden

Gebühren üblicherweise € 17,40 (Ausstellung von zwei Geburtsurkunden)